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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in der Rechtssache T‑366/22 Ryanair / Kommission (Condor II; COVID-19)

13 November

Mittwoch, 13. November 2024

14.30 Uhr!

Mündliche Verhandlung vor dem Gericht in der Rechtssache T‑366/22 Ryanair / Kommission (Condor II; COVID-19)

Covid-19-Beihilfen Deutschlands zugunsten von Condor

Mit drei Beschlüssen vom 26. Juli 2021 in den Beihilfesachen SA.56867, SA.63617 und SA.63203 genehmigte die Kommission Beihilfen Deutschlands zugunsten der Fluglinie Condor in Höhe von insgesamt 525,3 Mio. Euro (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/21/3909).

Mit dem Beschluss vom 26. Juli 2021 in der Beihilfesache SA.56867  genehmigte die Kommission Darlehen in Höhe von insgesamt 144,1 Mio. Euro als Ausgleich für Schäden aufgrund von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Zeitraum vom 17. März bis zum 31. Dezember 2020. Einen vorausgegangenen Beschluss der Kommission in derselben Beihilfesache vom 26. April 2020 hatte das Gericht der EU auf eine Klage von Ryanair hin mit Urteil vom 9. Juni 2021 für nichtig erklärt, seine Wirkungen jedoch bis zum Erlass eines neuen Beschlusses aufrechterhalten (siehe Pressemitteilung Nr. 98/21).

Ryanair hat auch den Beschluss vom 26. Juli 2021 in dieser Beihilfesache vor dem Gericht der EU angefochten.

Heute findet die mündliche Verhandlung über diese Klage statt.

Weitere Informationen

Hinweis/zur Erinnerung:

Mit dem Beschluss vom 26. Juli 2021 in der Beihilfesache SA.63617 genehmigte die Kommission zusätzlichen Schadenersatz in Höhe von 60 Mio. Euro für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2021.

Mit dem Beschluss vom 26. Juli 2021 in der Beihilfesache SA.63203 genehmigte die Kommission schließlich, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten von Condor in Höhe von 321 Mio. Euro. Damit sollten die Schwierigkeiten überbrückt werden, in denen sich Condor aufgrund der Insolvenz ihrer ehemaligen Muttergesellschaft Thomas Cook befand. Ryanair focht diesen Beschluss vor dem Gericht der EU an, mit Erfolg: Mit Urteil vom 8. Mai 2024 erklärte das Gericht diesen Kommissionsbeschluss für nichtig (siehe Pressemitteilung Nr. 83/24): Die Kommission hätte diese Beihilfe nicht genehmigen dürfen, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Condor hat ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Gerichts beim Gerichtshof eingelegt (C-505/24 P); dieses Rechtsmittelverfahren ist anhängig.

 

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Details

Date:
13 November
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Venue

EU General Court
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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(00352) 43 03-1
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Organizer

EU General Court