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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑399/22 Confédération paysanne: Melonen und Tomaten aus der Westsahara

04 October

Freitag, 4. Oktober 2024

Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑399/22 Confédération paysanne (Melonen und Tomaten aus der Westsahara)

Ursprungsangabe für Produkte aus der Westsahara

Die Confédération paysanne, ein französischer Agrarverband, beantragte bei der französischen Regierung, die Einfuhr von Melonen und Tomaten aus der Westsahara zu verbieten, weil sie fälschlicherweise als Erzeugnisse aus Marokko gekennzeichnet seien. Da die Regierung diesen Beschluss nicht erließ, erhob die Confédération paysanne Klage beim französischen Staatsrat. Dieser hat dem Gerichtshof mehrere Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts vorgelegt.

Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen vom 21. März 2024 die Ansicht vertreten, dass Melonen und Tomaten aus der Westsahara mit einem „Ursprungsland“-Etikett versehen sein müssten, das ihren Ursprung in diesem Gebiet widerspiegele. Für diese Erzeugnisse dürfe nicht Marokko als „Ursprungsland“ angeben sein (siehe Press release No 55/24).

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Details

Date:
04 October
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice