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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑365/23 Arce

04 October

Freitag, 4. Oktober 2024

Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑365/23 Arce

Erfolgsbeteiligung bei Förderung der Sportkarriere eines zunächst Minderjährigen

Die Eltern eines 17-jährigen Sportlers schlossen 2009 mit einem Unternehmen einen Vertrag zur Förderung seiner sportlichen Karriere. Zu diesem Zeitpunkt war der Sportler noch kein Berufssportler.

Das Unternehmen sollte für Ausbildung und Training, medizinische und sportpsychologische Betreuung, Ausarbeitung eines Karriereplans, Vertragsabschlüsse mit Sportvereinen, Marketing, juristische Beratung und Buchhaltung sorgen. Im Gegenzug sollte der Sportler 10 % seiner Einnahmen während der 15-jährigen Vertragslaufzeit an das Unternehmen zahlen.

2020 verklagte das Unternehmen den Sportler vor den lettischen Gerichten auf Zahlung von gut 1,6 Mio. Euro, da er als Vereinsspieler gut 16 Mio. Euro verdient habe.

Das lettische Oberste Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob der Sportler bei Vertragsabschluss als Verbraucher anzusehen sei und er sich daher auf die Vorschriften über missbräuchliche Klauseln berufen könne. Außerdem möchte es ggfs. wissen, ob der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehene Schutz des Kindes sowie das Grundrecht auf Eigentum zu berücksichtigen sind.

Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor.

 

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Details

Date:
04 October
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice