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Datenschutz bei Doping-Sanktionen: Urteil des EU-Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑115/22 NADA u.a.

07 May

Dienstag, 7. Mai 2024

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtssache C‑115/22 NADA u.a.

Datenschutz bei Doping-Sanktionen

Die Nationale Anti-Doping Agentur Austria (NADA) hat die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) angerufen, weil sie der Auffassung war, dass eine Profisportlerin gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen habe.

Die ÖADR erklärte die Sportlerin für schuldig und erlegte ihr Sanktionen auf, wobei ihr Name und sonstige individuelle Merkmale veröffentlicht werden sollten.

Die Sportlerin hat den Beschluss der ÖADR vor der österreichischen Unabhängigen Schiedskommission angefochten. Sie begehrt insbesondere die Wahrung ihrer Anonymität.

Zu dieser datenschutzrechtlichen Problematik hat die Unabhängige Schiedskommission den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen vom 14. September 2023 vertreten, dass die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten eines gedopten Profisportlers durch eine nationale Anti-Doping-Behörde nicht als Verstoß gegen die DSGVO gelten sollte (siehe Pressemitteilung  Nr. 142/23).

Weitere Informationen

 

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Details

Date:
07 May
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice