Karlsruhe, 18. April 2024
Festnahmen u. a. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk (VRD)“
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (17. April 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. und 11. April 2024 die deutsch-russischen Staatsangehörigen
Dieter S. und
Alexander J.
in Bayreuth von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen und Arbeitsplätze der Beschuldigten mit Unterstützung des bayerischen Landeskriminalamts durchsucht.
Nach den Haftbefehlen vom 9. April 2024 sind die Beschuldigten dringend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 und 2 StGB, hinsichtlich Dieter S. auch in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG). Dieter S. werden zudem die Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie zur Brandstiftung (§ 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 308 Abs. 1, § 306 Abs. 1 StGB), Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) und sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Anlagen (§ 109g Abs. 1 StGB) vorgeworfen.
Dazu ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Dieter S. steht in Kontakt zu einer Person, die an einen russischen Geheimdienst angebunden ist. Mit dieser Person tauschte sich der Beschuldigte jedenfalls seit Oktober 2023 über mögliche Sabotageaktionen in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Aktionen sollten insbesondere dazu dienen, die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren. Vor diesem Hintergrund erklärte sich der Beschuldigte gegenüber seinem Gesprächspartner bereit, Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen. Zur Vorbereitung sammelte Dieter S. Informationen über potentielle Anschlagsziele, darunter auch Einrichtungen der US-Streitkräfte. Alexander J. half ihm spätestens ab März 2024. Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. vor Ort aus, wobei er Fotos und Videos, etwa von Militärtransporten und -gütern, anfertigte. Die gesammelten Informationen übermittelte er an seinen Gesprächspartner.
Dieter S. wurde gestern (17. April 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm dem Haftbefehl vom 9. April 2024 eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Zugleich hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Dieter S. einen weiteren Haftbefehl vom 11. April 2024 eröffnet und insoweit Überhaft notiert. Dieser Haftbefehl betrifft den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB). Nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt besteht der dringende Verdacht, dass Dieter S. zwischen Dezember 2014 und September 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der „Volksrepublik Donezk“ („VRD“) tätig war und in diesem Zusammenhang über eine Schusswaffe verfügte. Bei der VRD handelt es sich um eine pro-russische Vereinigung, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über den ukrainischen Verwaltungsbezirk Donezk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchte und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferte. Dabei setzte die Vereinigung immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein.
Die Vorführung von Alexander J. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs fand am 18. April 2024 statt.
Quelle – Generalbundesanwalt