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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑687/21 MediaMarktSaturn

25 January

Donnerstag, 25. Januar 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑687/21 MediaMarktSaturn

Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

Ein Kunde verlangt von MediaMarktSaturn Schmerzensgeld wegen immateriellen Schadens nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bei der Warenausgabestelle war das von ihm bestellte Haushaltsgerät einschließlich der Unterlagen für dessen Kreditfinanzierung, in denen u.a. sein Name, seine Adresse, sein Arbeitsgeber und sein Einkommen aufgeführt werden, irrtümlich einem anderen Kunden ausgehändigt worden. Einem Mitarbeiter von MediaMarktSaturn gelang es, dass das Gerät und die Unterlagen eine halbe Stunde später zurückgegeben wurden.

Das von dem Kunden angerufene Amtsgericht Hagen hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Gültigkeit der darin enthaltenen Schadensersatzbestimmung vorgelegt. Ohne Schlussanträge.

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Details

Date:
25 January
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Event Tags:
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice