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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C‑221/22 P EU-Kommission gegen Deutsche Telekom

23 November 2023

Donnerstag, 23. November 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtsmittelsache C‑221/22 P Kommission / Deutsche Telekom

Verzugszinsen bei einer zu Unrecht verhängten Geldbuße

Mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 verhängte die Kommission gegen die Deutsche Telekom eine Geldbuße in Höhe von 31 Mio. Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste.

Die Deutsche Telekom zahlte die Geldbuße, focht den Beschluss jedoch vor dem Gericht der EU an. Das Gericht gab der Klage teilweise statt und setze die Geldbuße um zwölf Millionen Euro herab.

Die Kommission zahlte diesen Betrag an die Deutsche Telekom zurück. Sie lehnte es jedoch ab, für den Zeitraum von der Zahlung der Geldbuße bis zur Rückzahlung Verzugszinsen zu zahlen.

Die Deutsche Telekom erhob daraufhin erneut Klage beim Gericht der EU.

Mit Urteil vom 19. Januar 2022 sprach das Gericht der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von circa 1,8 Mio. Euro zu, um den Schaden auszugleichen, der ihr durch die Weigerung der Kommission entstanden war, Verzugszinsen zu zahlen (siehe Pressemitteilung Nr. 7/2022).

Die Kommission hat vor dem Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt.

Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
23 November 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice