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Flughafen Klagenfurt: Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑758/21 P Ryanair und Airport Marketing Services

23 November 2023

Donnerstag, 23. November 2023

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑758/21 P Ryanair und Airport Marketing Services

Staatliche Beihilfen – Flughafen Klagenfurt

Mit Beschluss vom 11. November 2016 stellte die Kommission u.a. fest, dass Ryanair bzw. ihren Tochtergesellschaften im Rahmen von Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen mit dem Betreiber des Flughafens Klagenfurt von 2002 und 2006 unzulässige staatliche Beihilfen gewährt worden seien, und zwar in Höhe von 1 827 267 Euro bzw. 141 326 Euro. Diese Beträge müsse Österreich von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften zurückfordern (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/16/3663)

Ryanair u.a. haben diesen Kommissionbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten, jedoch ohne Erfolg: Mit Urteil vom 29. September 2021 wies das Gericht die Klage ab (T‑448/18).

Ryanair u.a. haben daraufhin ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

Generalanwältin Medina schlug dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und den Fluggesellschaften die Kosten aufzuerlegen.

Weitere Informationen

Zur Erinnerung: Mit dem vorgenannten Beschluss vom 11. November 2016 stellte die Kommission außerdem fest, dass die Vereinbarungen über Flughafen- und Marketingdienstleistungen, die 2003 und 2008 zwischen dem Betreiber des Flughafens Klagenfurt und TUIfly bzw. deren Vorgängerin Hapag Lloyd Express geschlossen worden seien, staatliche Beihilfen beinhalteten, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien. Sie ordnete daher an, dass Österreich von TUIfly Beträge in Höhe von 9 566 988 Euro und 1 134 084 Euro zurückzufordern habe. TUIfly war 2007 aus der Verschmelzung von Hapag Lloyd Express und Hapag Lloyd Flug hervorgegangen (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/16/3663).

Auch TUIfly hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten, ebenfalls ohne Erfolg: Mit Urteil vom 29. September 2021 wies das Gericht die Klage ab (T-447/18). Auch TUIfly verfolgt ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof (C‑763/21 P).

 

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Details

Date:
23 November 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice