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Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in zwei Mitgliedstaaten: Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-753/22 Bundesrepublik Deutschland

26 September 2023

Dienstag, 26. September 2023

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C-753/22 Bundesrepublik Deutschland

Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in zwei Mitgliedstaaten

Eine syrische Staatsangehörige hat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt. Die Flüchtlingseigenschaft wurde ihr 2018 in Griechenland zuerkannt. Allerdings kann sie nicht dorthin zurückkehren, weil ihr dort die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohen würde.

Das Bundesamt hat ihr subsidiären Schutz gewährt. Ihren Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft lehnte es jedoch ab. Daraufhin hat die Betroffene geltend gemacht, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen Mitgliedstaat für die anderen Mitgliedstaaten verbindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht will nun vom Gerichtshof wissen, ob die Tatsache, dass die Flüchtlingseigenschaft bereits von einem anderen Mitgliedstaat (hier: Griechenland) zuerkannt worden ist, einen Mitgliedstaat (Deutschland) daran hindert, einen bei ihm gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, und ihn verpflichtet, dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ohne zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses Schutzes erfüllt sind.

Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt.

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Details

Date:
26 September 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice