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Übergangsregelung für halbautomatische Waffen: Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑234/21 Défense Active des Amateurs d’Armes u.a.

07 September 2023

Donnerstag, 7. September 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑234/21 Défense Active des Amateurs d’Armes u.a.

Übergangsregelung für halbautomatische Waffen

Im Rahmen einer Klage gegen die Reform des belgischen Waffengesetzes äußert der belgische Verfassungsgerichtshof Zweifel an der Gültigkeit einer Bestimmung einer EU-Richtlinie, die mit dieser Reform in das belgische Recht umgesetzt wurde.

Aufgrund dieser Gesetzesreform wurden 2019 in Belgien verschiedene Arten halbautomatischer Waffen verboten, deren Erwerb und Besitz bis dahin erlaubt war.

Waren solche Waffen hingegen vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und registriert worden, waren sie übergangsweise und unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Möglichkeit, die die Richtlinienbestimmung den Mitgliedstaaten bot, weiterhin erlaubt.

Die in der Richtlinienbestimmung vorgesehene Übergangsregelung gilt jedoch nicht für die Besitzer von halbautomatischen Waffen, die für das Abfeuern von Platzpatronen, Reizstoffen, sonstigen aktiven Substanzen oder pyrotechnischer Munition oder in Salutwaffen oder akustische Waffen umgebaut wurden.

Der belgische Verfassungsgerichtshof ersucht den Gerichtshof, sich zur Gültigkeit der Übergangsregelung zu äußern. Er ist der Ansicht, diese Bestimmung könne mit dem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Eigentum sowie dem Grundsatz des Vertrauensschutzes kollidieren.

Nachdem bereits am 19. September 2023 eine mündliche Verhandlung vor der Ersten Kammer stattgefunden und Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am 24. November 2023 seine Schlussanträge vorgelegt hatte, beschloss der Gerichtshof auf Anregung der Ersten Kammer, diese Rechtssache der Großen Kammer zuzuweisen. Daher fand am 8. Mai 2023 erneut eine mündliche Verhandlung – vor der Großen Kammer – statt.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine (zweiten) Schlussanträge vor.

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Details

Date:
07 September 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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+35243031

Organizer

EU Court of Justice