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Russland-Sanktionen wegen Ukraine-Krieg: Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑252/22 und T‑361/22 Timchenko / EU-Ministerrat

06 September 2023

Mittwoch, 6. September 2023

Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑252/22 und T‑361/22 Timchenko / Rat

Restriktive Maßnahmen angesichts der Situation in der Ukraine

T‑252/22:

Ende Februar 2022 beschloss der Rat der EU angesichts der Situation in der Ukraine, die Gelder von Gennady Timchenko einzufrieren. Er sei ein langjähriger Bekannter von Vladimir Putin und werde weithin zu dessen Vertrauten gezählt. Er profitiere von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er sei Gründer und Anteilseigner der Volga Group, einer Beteiligungsgesellschaft, die über ein Portfolio an Investitionen in wichtigen Sektoren der russischen Volkswirtschaft verfüge. Die Volga Group trage wesentlich zur russischen Wirtschaft und deren Entwicklung bei. Er sei zudem Anteilseigner der Bank Rossiya, die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gelte. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim habe die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sevastopol eröffnet und so deren Eingliederung in die Russische Föderation verfestigt. Außerdem halte die Bank Rossiya große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliere, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützten.

Herr Timchenko hat die gegen ihn verhängten Sanktionen vor dem Gericht der EU angefochten.

T‑361/22:

Im April 2022 beschloss der Rat der EU angesichts der Situation in der Ukraine, die Gelder von Elena Timchenko einzufrieren. Sie sei die Ehefrau des Milliardärs Gennady Timchenko, gegen den ebenfalls restriktive Maßnahmen gerichtet seien. Sie nehme über die Timchenko-Stiftung an seinen öffentlichen Angelegenheiten teil. Daher profitiere sie von Gennady Timchenko, einem führenden Geschäftsmann, der für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich sei, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben, und der von russischen Entscheidungsträgern profitiere, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich seien.

Frau Timchenko hat die gegen sie verhängten Sanktionen vor dem Gericht der EU angefochten.

Weitere Informationen T-252/22

Weitere Informationen T-361/22

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