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Impfpflicht in Italien: Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C-765/21 Azienda Ospedale-Università di Padova

13 July 2023

Donnerstag, 13. Juli 2023

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-765/21 Azienda Ospedale-Università di Padova

Impfpflicht für die Beschäftigten des Gesundheitswesens in Italien

Das Universitätsklinikum Padua teilte einer Mitarbeiterin Mitte September 2021 mit, dass sie mit sofortiger Wirkung ohne Vergütung beurlaubt sei, weil sie ihrer Impfpflicht nicht nachgekommen sei und ihr keine Aufgaben zugewiesen werden könnten, bei denen keine Ansteckungsgefahr bestehe. Die Beurlaubung bleibe in Kraft, bis sie sich impfen lasse, andernfalls bis zum Abschluss des nationalen Impfplans und damit in jedem Fall höchstens bis zum 31. Dezember 2021.

Die Mitarbeiterin hat gegen diese Verfügung Klage vor einem italienischen Gericht erhoben. Sie beantragt, wieder zum Dienst zugelassen zu werden, da sie kein sonstiges Erwerbseinkommen habe und die Beurlaubung sie daran hindere, im Gesundheitssektor anderweitig tätig zu sein, und zwar nicht nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch in Ausübung eines freien Berufs. Sie macht u.a. geltend, dass sie auf natürliche Weise gegen Covid immunisiert sei, da sie bereits infiziert gewesen und genesen sei.

Das italienische Gericht hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Vereinbarkeit der Pflicht, sich mit nur bedingt zugelassenen Impfstoffen impfen zu lassen, und den Folgen der Weigerung, sich impfen zu lassen, mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Ohne Schlussanträge.

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Date:
13 July 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice