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COVID-19-Beihilfen: Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in der Rechtssache T‑146/22 Ryanair / Kommission (KLM II; COVID-19)

07 July 2023

Freitag, 7. Juli 2023

Mündliche Verhandlung vor dem Gericht in der Rechtssache T‑146/22 Ryanair / Kommission (KLM II; COVID-19)

Staatliche Beihilfen im Kontext der Covid-19-Pandemie

Im Juni 2020 meldeten die Niederlande bei der Kommission eine staatliche Beihilfe zugunsten der Fluggesellschaft KLM an, einer Tochtergesellschaft der Holdinggesellschaft Air France-KLM. Die angemeldete Beihilfe, die sich auf insgesamt 3,4 Mrd. Euro belief, bestand zum einen aus einer staatlichen Garantie für ein Darlehen, das von einem Bankenkonsortium gewährt werden sollte, und zum anderen aus einem staatlichen Darlehen. Mit dieser Maßnahme wollten die Niederlande vorübergehend die Liquidität zuführen, die KLM benötigte, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu bewältigen. Angesichts der Bedeutung von KLM für ihre Wirtschaft und ihre Luftverkehrsanbindung waren die Niederlande nämlich der Auffassung, dass eine Insolvenz von KLM die pandemiebedingte beträchtliche Störung in ihrem Wirtschaftsleben weiter verstärkt hätte.

Die Kommission prüfte die angemeldete Beihilfe anhand ihrer Mitteilung vom 19. März 2020 „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19“. Mit Beschluss vom 13. Juli 2020 stellte sie fest, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, da sie die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats erfülle.

Auf eine Klage von Ryanair hin erklärte das Gericht der EU diesen Kommissionsbeschluss mit Urteil vom 19. Mai 2021 (T‑643/20) wegen Begründungsmangels für nichtig. In Anbetracht der besonders nachteiligen Auswirkungen der Pandemie auf die niederländische Wirtschaft setzte es jedoch die Wirkungen der Nichtigerklärung bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission aus (siehe Pressemitteilung Nr. 84/21).

Die Kommission erließ daraufhin am 16. Juli 2021 einen neuen Beschluss, mit dem sie die Beihilfe erneut genehmigte.

Ryanair hat auch diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten.

Heute findet die mündliche Verhandlung über diese zweite Klage statt.

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Date:
07 July 2023
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Venue

EU General Court
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
(00352) 43 03-1
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Organizer

EU General Court