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Urteil des EU-Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑829/21 Stadt Frankfurt am Main und C‑129/22 Stadt Offenbach am Main: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im zweiten Mitgliedstaat

29 June 2023

Donnerstag, 29. Juni 2023

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑829/21 Stadt Frankfurt am Main und C‑129/22 Stadt Offenbach am Main (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im zweiten Mitgliedstaat)

Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen in der EU

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen) hat darüber zu entscheiden, ob die zuständigen deutschen Ausländerbehörden es zu Recht abgelehnt haben, die Aufenthaltserlaubnis einer Ghanaerin zu verlängern und ihrer in Deutschland geborenen minderjährigen Tochter eine solche zu erteilen, sowie die Aufenthaltserlaubnis eines Pakistaners zu verlängern. Die Ablehnungen wurden damit begründet, dass die Ghanaerin bzw. der Pakistaner, die ursprünglich in Italien die Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen erlangt hätten, sich länger als sechs Jahre nicht in Italien aufgehalten und deshalb diese Rechtsstellung verloren hätten.

Der VGH Hessen ersucht den EuGH um Auslegung der Richtlinie 2003/109 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. Diese sieht u.a. vor, dass ein langfristig Aufenthaltsberechtigter das Recht erwirbt, sich länger als drei Monate im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten als desjenigen, der ihm die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt hat, aufzuhalten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ferner sieht sie vor, dass die betreffende Person, die sich sechs Jahre lang nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufgehalten hat, der ihr die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt hat, in diesem Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten grundsätzlich verliert.

Generalanwalt Richard de la Tour hat sich in seinen Schlussanträgen vom 23. März 2023 auf Wunsch des Gerichtshofs nur mit einer der Frage vorgelegten Fragen befasst. Seiner Ansicht nach ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Bestehens der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten der Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Verlängerung und die Belege eingereicht wurden.

Weitere Informationen C-829/21

Weitere Informationen C-129/22

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Details

Date:
29 June 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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+35243031

Organizer

EU Court of Justice