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Mehrere Urteile des EU-Gerichts in Rechtssachen im Zusammenhang mit dem Erwerb von E.ON-Vermögenswerten durch RWE

17 May 2023

Mittwoch, 17. Mai 2023

Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T‑312/20 EVH /, T‑313/20 Stadtwerke Leipzig /, T‑314/20 Stadtwerke Hameln Weserbergland /, T‑315/20 TEAG /, T‑316/20 Naturstrom /, T‑317/20 EnergieVerbund Dresden /, T‑318/20 eins energie in sachsen / T‑319/20 GGEW /, T‑320/20 Mainova /, T‑321/20 enercity / und T‑322/20 Stadtwerke Frankfurt am Main / Kommission

Erwerb von E.ON-Vermögenswerten zur Erzeugung von Strom erneuerbaren und nuklearen Ursprungs durch RWE

Mit Beschluss vom 26. Februar 2019 genehmigte die Kommission die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE. Diese Übernahme fügt sich in einen komplexen Austausch von Vermögenswerten zwischen den beiden Unternehmen ein (siehe Pressemitteilungen der Kommission IP/19/132 und IP/19/5582).

Die oben genannten Unternehmen, zum Teil kommunale Stromerzeuger, haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten.

Das Gericht verkündet heute seine Urteile.

Weitere Informationen T-312/20

Weitere Informationen T-313/20

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