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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑632/20 P Spanien / EU-Kommission zur Beteiligung der Regulierungsbehörde des Kosovo am GEREK

17 January 2023

Dienstag, 17. Januar 2023 – 9.00 Uhr!

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtsmittelsache C‑632/20 P Spanien / Kommission

Beteiligung der Regulierungsbehörde des Kosovo am GEREK

Im Rahmen der Bestrebungen der EU, einen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu schaffen, wurden das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (kurz: GEREK) und die Agentur zur Unterstützung des GEREK (kurz: GEREK-Büro) eingerichtet. Das GEREK soll als Forum für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden untereinander sowie zwischen diesen und der Kommission dienen und insbesondre Fachwissen einbringen.

Die sogenannte GEREK-Verordnung regelt unter anderem die Zusammenarbeit des GEREK mit den nationalen Regulierungsbehörden von Drittländern.

Darauf gestützt entschied die Kommission mit Beschluss vom 18. März 2019, dass sich die Regulierungsbehörde des Kosovo am Regulierungsrat und an Arbeitsgruppen des GEREK sowie am Verwaltungsrat des GEREK-Büros beteiligen kann.

Spanien wendet sich gegen diesen Beschluss und vertritt insbesondere die Auffassung, einer Beteiligung der Regulierungsbehörde des Kosovo stehe der Umstand entgegen, dass einige Mitgliedstaaten, darunter Spanien, das Kosovo nicht als souveränen Staat anerkannt hätten und auch die Union keine Stellungnahme in dieser Frage abgegeben hätte. Daneben bezweifelt Spanien die Kompetenz der Kommission, über diese Beteiligung einseitig zu entscheiden.

Nachdem seine Klage vor dem Gericht der EU ohne Erfolg blieb (T‑370/19), verfolgt Spanien sein Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof.

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 16. Juni 2022 vorab darauf hingewiesen, dass der Kommissionsbeschluss entgegen dem Vorbringen Spaniens das Kosovo nicht als Staat anerkenne. Im vorliegenden Verfahren müsse daher nicht entschieden werden, inwieweit Organe der Union eine solche Anerkennung aussprechen könnten. Im Ergebnis hat die Generalanwältin dem Gerichtshof vorgeschlagen, das Urteil des Gerichts aufzuheben und den Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären. Über die Beteiligung der Regulierungsbehörde des Kosovo hätte nämlich nicht die Kommission entscheiden dürfen, vielmehr seien das GEREK und das GEREK-Büro dafür zuständig, nach Genehmigung durch die Kommission.

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Details

Date:
17 January 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice