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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C-132/21 Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság

12 January 2023

Donnerstag, 12. Januar 2023

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-132/21 Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság

Rechtsbehelfe bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) sieht mehrere Rechtsbehelfe für den Fall vor, dass jemand der Meinung ist, dass seine Rechte aus der DSGVO verletzt wurden. So kann der Betroffene (1a) bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde, (1b) einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen den Beschluss dieser Behörde und (2) einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen den Verantwortlichen einlegen.

Ein ungarisches Gericht ersucht den Gerichtshof um Klärung, wie sich diese unterschiedlichen Rechtsbehelfe zueinander verhalten. Dabei stelle sich insbesondere die Frage, wie sich widersprechende Entscheidungen verhindert werden können.

Das ungarische Gericht hat darüber zu entscheiden, ob die ungarische Datenschutzbehörde zu Recht den Antrag einer Aktionärin abgelehnt hat, ihrer Aktiengesellschaft aufzugeben, ihr Tonaufzeichnungen von den Antworten zu übermitteln, die andere Hauptversammlungsteilnehmer auf ihre Fragen gegeben hatten. Während des laufenden Gerichtsverfahrens stellte ein Zivilgericht, das die Aktionärin parallel angerufen hatte, fest, dass durch das Nichtzurverfügungstellen der Tonaufzeichnungen ihr Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten verletzt worden sei. Die Datenschutzbehörde konnte sich an diesem Zivilverfahren nicht beteiligen.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 8. September 2022 die Ansicht vertreten, dass nach der DSGVO die fraglichen Rechtsbehelfe parallel eingelegt werden könnten, ohne dass der eine Vorrang vor dem anderen habe. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, für das Zusammenspiel dieser Rechtsbehelfe die Mechanismen einzurichten, die erforderlich sind, um zu vermeiden, dass es in einem Mitgliedstaat einander sich widersprechende Entscheidungen über ein und dieselbe Verarbeitung personenbezogener Daten geben kann.

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