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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑137/21 Parlament / Kommission (Befreiung von der Visumpflicht für US-Bürger)

15 December 2022

Donnerstag, 15. Dezember 2022

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑137/21 Parlament / Kommission (Befreiung von der Visumpflicht für US-Bürger)

Untätigkeitsklage wegen Nichtaussetzung der Visumfreiheit für US-Bürger

US-Bürger sind gemäß der Verordnung Nr. 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen Aufenthalt in der EU von bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.

Einer solchen Befreiung liegt jedoch der Grundsatz der Gegenseitigkeit zugrunde. Sollte das betreffende Drittland den Staatsangehörigen mindestens eines EU-Mitgliedstaats eine Visumpflicht auferlegen, sieht die Verordnung eine Reaktion der EU im Sinne eines solidarischen Handelns aller Mitgliedstaaten vor. Dazu gehört unter bestimmter Voraussetzungen, dass die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, mit dem die Befreiung von der Visumpflicht für die Staatsangehörigen des betreffenden Drittlands für 12 Monate ausgesetzt wird.

Nach Ansicht des Parlaments hätte die Kommission einen solchen delegierten Rechtsakt erlassen müssen. Es hat daher beim Gerichtshof eine Untätigkeitsklage gegen die Kommission erhoben (für die Position der Kommission siehe deren Mitteilung vom 21.12.2021; daraus geht hervor, dass zu dem vorgenannten Datum Staatsangehörige Bulgariens, Zyperns und Rumäniens bei Reisen in die USA nach wie vor im Besitz eines Visums sein mussten).

Generalanwalt Richard de la Tour legt heute seine Schlussanträge vor.

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Date:
15 December 2022
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice