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Berlin, 9. November 2022

Das Kabinett der Bundesregierung hat die Untersagung des Erwerbs der Dortmunder Chipfabrik Elmos Semiconductor GmbH durch einen chinesischen Investor beschlossen. Damit wird eine voraussichtliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit abgewendet.

Ein chinesisches Unternehmen hatte beabsichtigt, über eine Tochtergesellschaft in Schweden eine Chipfabrik von Elmos in Dortmund zu kaufen. Die Untersagung erfolgt, weil der Erwerb die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands gefährdet hätte. Mildere Mittel – etwa eine Genehmigung des Erwerbs mit Auflagen – waren nicht geeignet, die identifizierten Gefahren zu beseitigen.

Die Bundesregierung prüft bei Firmenübernahmen genau, wenn es um wichtige Infrastrukturen geht oder wenn die Gefahr besteht, dass Technologie an Erwerber aus Nicht- EU-Ländern abfließt. „Gerade im Halbleiterbereich ist es uns wichtig, die technologische und wirtschaftliche Souveränität Deutschlands und auch Europas zu schützen. Natürlich ist und bleibt Deutschland ein offener Investitionsstandort, aber wir sind eben auch nicht naiv“, sagte Bundeswirtschaftsminister Habeck nach der Kabinettsitzung.

Vorteile und Risiken bei ausländischen Investoren abwägen

Deutschland ist aufgrund seiner Innovations- und Technologiekraft ein attraktives Ziel für ausländische Investitionen. Viele dieser Investitionen sind hochwillkommen und wichtig für eine prosperierende Wirtschaft. Es kann aber auch Investitionen geben, die für die Sicherheit unseres Landes schädlich wären.

Der Staat muss sicherstellen, dass derartige negative Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden. Deshalb kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens den Erwerb oder eine Beteiligung an einem deutschen Unternehmen durch einen ausländischen Investor im Einzelfall prüfen und, falls notwendig, untersagen.

Die Bundesregierung hat zuletzt nur eine Minderheitsbeteiligung der chinesischen Staatsreederei Cosco an einem Terminal des Hamburger Hafens erlaubt. Dort ergab die Prüfung, dass mit einer Terminal-Beteiligung von höchstens 24,9 Prozent die Unabhängigkeit der Terminal-Betreiber gewahrt bleibt.

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