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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑47/23 EU-Kommission / Deutschland

14 November

Donnerstag, 14. November 2024

Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑47/23 Kommission / Deutschland (Verschlechterung magerer Mähwiesen)

Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten

Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland gegen die Habitat-Richtlinie verstoßen, indem es magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend gegen Verschlechterung geschützt habe. Zwischen 2006 und 2020 seien in mehr als einem Viertel der zum Schutz dieser Lebensraumtypen ausgewiesenen Gebiete rund die Hälfte dieser Flächen verloren gegangen. Deutschland überwache ihren Erhaltungszustand nicht hinreichend und schütze sie nicht ausreichend gegen zu frühe Mahd und Überdüngung.

Die Kommission hat deswegen eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof erhoben (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/21/6263).

Generalanwalt Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 5. September 2024 dem Gerichtshof vorgeschlagen, der Klage stattzugeben, soweit die Kommission geltend macht, dass Deutschland es allgemein und strukturell versäumt habe, eine Verschlechterung der beiden in Rede stehenden Lebensraumtypen zu verhindern.

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Date:
14 November
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice