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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑689/21 Udlændinge- og Integrationsministeriet: Verlust der dänischen Staatsangehörigkeit

26 January 2023

Donnerstag, 26. Januar 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑689/21 Udlændinge- og Integrationsministeriet (Verlust der dänischen Staatsangehörigkeit)

Verlust der EU-Bürgerschaft

Nach dem dänischen Staatsangehörigkeitsgesetz verliert ein im Ausland geborener dänischer Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit die dänische Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 22. Lebensjahrs, wenn er keinen Wohnsitz in Dänemark hatte, sich dort auch nicht unter Umständen aufgehalten hat, die auf eine Bindung zu Dänemark schließen lassen, und die Beibehaltung der dänischen Staatsangehörigkeit nicht vor diesem Zeitpunkt beantragt hat. Falls der Betreffende nicht Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, verliert er damit zugleich die Unionsbürgerschaft. Die Staatsangehörigkeit kann ausschließlich durch Einbürgerung wiedererlangt werden, wenn auch mit gewissen Erleichterungen.

Ein von einer Betroffenen (mit verbliebener US-amerikanischer Staatsangehörigkeit) angerufenes dänisches Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Generalanwalt Szpunar legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
26 January 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice