Berlin, 18 März 2025
Rechtsfragen zur Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu in Deutschland – Wissenschaftliche Dienste (WD) des Deutschen Bundestags
WD 2 – 3000 – 009/25
12. März 2025 (zugleich letzter Zugriff auf Internet- und Hyperlinks)
WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Einführung
Angesichts des vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag am 21. November 2024 gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu erlassenen Haftbefehls hat dessen Einladung nach Deutschland durch den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz eine kontroverse Debatte in den Medien ausgelöst.
Neben der Frage, ob der IStGH-Haftbefehl eine völkerrechtliche Pflicht zur Festnahme eines ausländischen Staats- oder Regierungschefs durch deutsche Behörden begründet, wurde nach „Mitteln und Wegen“ gesucht, um einen etwaigen Staatsbesuch in Deutschland „juristisch zu ermöglichen“. Angesichts des verfahrensmäßigen Zusammenwirkens von deutscher Justiz und Politik bei der Vollstreckung eines IStGH-Haftbefehls stellt sich u. a. die Frage nach Weisungsspielräumen (des Bundesjustizministers oder Bundeskanzlers) gegenüber der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Dies richtet sich nach deutschem (Verfassungs-)Recht, auf das an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. Der vorliegende Sachstand konzentriert sich vielmehr auf völkerstrafrechtliche Fragen der Vollstreckung eines IStGH-Haftbefehls gegen einen amtierenden ausländischen Staats- oder Regierungschef im Spannungsfeld zwischen Immunität und völkerstrafrechtlicher Verantwortung.
Analyse im Volltext
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