„Der Rechnungshofbericht macht sehr deutlich, dass beim Kampf gegen Geldwäsche in der EU einiges im Argen liegt“, fasst der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Markus Ferber, den heute vorgestellten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Anti-Geldwäschepolitik der EU zusammen. „Die Europäische Kommission sollte sich die Empfehlungen des Rechnungshofs für das anstehende Anti-Geldwäsche-Paket dringend zu Herzen nehmen“, so Ferber mit Blick auf das für den 6. Juli erwartete Paket zur Überarbeitung der europäischen Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung.
Eigene Anti-Geldwäsche-Behörde notwendig
„Der Bericht macht deutlich, dass es bei der Geldwäscheaufsicht in der EU massive Koordinierungsprobleme gibt, das gilt sowohl national als auch länderübergreifend. Die Lösung für dieses Problem muss eine eigenständige EU-Behörde sein, die echte eigene Ermittlungsbefugnisse hat“, schlussfolgert der CSU-Finanzexperte.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die sich im Moment um die Geldwäscheaufsicht im europäischen Bankensektor kümmert, sieht Ferber nicht als die richtige Stelle für eine Stärkung der Geldwäscheaufsicht. „Der Rechnungshofbericht, hat anschaulich illustriert, dass die Geldwäscheaufsicht bei der europäischen Bankenaufsichtsbehörde nicht gut aufgehoben ist. Ihr mangelt es schlichtweg an der nötigen Unabhängigkeit. Damit ist die EBA bislang leider ein zahnloser Tiger geblieben.“ Darüber hinaus sieht Ferber noch einen weiteren Aspekt, der gegen die EBA spricht: „Geldwäsche ist ein Problem, das über rein bankenaufsichtsrechtliche Aspekte hinausgeht.“
Verordnung statt Richtlinie:
„Im Kampf gegen Geldwäsche gibt es eigentlich keinen Grund für nationale Umsetzungsspielräume. Die einzigen, die von 27 unterschiedlichen nationalen Geldwäschegesetzen profitieren, sind die Geldwäscher selbst“, so Ferber. Entsprechend hat der CSU-Europaabgeordnete Sympathien für die auch vom Europäischen Rechnungshof unterstützte Idee Teile der Anti-Geldwäsche-Richtlinie in eine Verordnung zu überführen: „Bisher variiert die Strenge des Regelwerks und die Intensität der Aufsicht zwischen den Mitgliedstaaten viel zu stark, das macht es Kriminellen zu einfach. Eine einheitliche Anwendung der europäischen Anti-Geldwäsche-Bestimmungen mittels einer Verordnung ist ein notwendiger Schritt, wenn wir im Kampf gegen Geldwäsche vorankommen wollen.“