Luxemburg, 12 September 2024
Vorlage zur Vorabentscheidung
- Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b, c und f
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Erforderlichkeit der Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist
- Erforderlichkeit der Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt
- Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
- Als Publikumskommanditgesellschaft organisierter Investmentfonds
- Anfrage eines Gesellschafters auf Erhalt der Kontaktdaten der anderen Gesellschafter, die über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an einem Investmentfonds beteiligt sind
Urteil
Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b und f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1, berichtigt u. a. in ABl. 2018, L 127, S. 2) (im Folgenden: DSGVO).
Sie ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen zum einen der HTB Neunte Immobilien Portfolio geschlossene Investment UG & Co. KG (im Folgenden: HTB) und der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtssache C-17/22) sowie zum anderen der Ökorenta Neue Energien Ökostabil IV geschlossene Investment GmbH & Co. KG (im Folgenden: Ökorenta) und der WealthCap Photovoltaik 1 GmbH Co. KG, der WealthCap PEIA Komplementär GmbH und der WealthCap Investorenbetreuung GmbH (Rechtssache C-18/22).
Urteil im Volltext
Quelle – EuGH