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Wiederholte Asylanträge: Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-216/22 Bundesrepublik Deutschland

07 September 2023

Donnerstag, 7. September 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-216/22 Bundesrepublik Deutschland (Zulässigkeit eines Folgeantrags)

Wiederholte Asylanträge

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat über die Klage eines Syrers zu entscheiden, dessen erneuter Asylantrag (sog. Folgeantrag) mangels neuer Umstände als unzulässig, d.h. ohne Prüfung in der Sache, abgelehnt wurde.

Es möchte vom Gerichtshof wissen, ob ein zwischenzeitlich ergangenes Vorabentscheidungsurteil, in dem der Gerichtshof das Unionsrecht in Bezug auf Asyl für Militärdienstverweigerer ausgelegt hat, als neuer Umstand anzusehen ist.

Sollte dem so sein, wäre der Folgeantrag als zulässig anzusehen und es müsste erneut geprüft werden, ob der Betroffene als Flüchtling anzuerkennen ist. Das Verwaltungsgericht möchte außerdem wissen, ob es an Stelle der Asylbehörde selbst über die Anerkennung als Flüchtling entscheiden kann.

Generalanwalt Emiliou legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
07 September 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice